Lieferung & Logistik
Versand- und Lieferbedingungen
Um Ihnen den Einkauf so transparent und angenehm wie möglich zu gestalten, gilt für alle Lieferungen innerhalb Deutschlands: Kostenloser Versand für alle Brennstoffe! Es gibt keine versteckten Gebühren oder nachträglichen Speditionsaufschläge.
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze
1.1. Diese Versand- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Vereinbarungen und Lieferungen über die Lieferung von Festbrennstoffen (insbesondere Brennholz, Holzpellets, Holzbriketts, Kaminholz sowie Zubehörartikel), die ein Kunde (nachfolgend „Kunde“, „Verbraucher“ oder „Unternehmer“) über den Online-Shop von ProfisBrenndde abschließt.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vorab ausdrücklich und schriftlich durch die Geschäftsführung zugestimmt.
1.3. Die Lieferung unserer Waren erfolgt ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen auf deutsche Inseln sowie in das europäische Ausland sind standardmäßig ausgeschlossen oder bedürfen einer gesonderten individuellen schriftlichen Absprache und Kalkulation vor der Bestellung.
§ 2 Versandkosten und Bereitstellung
2.1. Sämtliche im Online-Shop angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie aller sonstigen Preisbestandteile.
2.2. Der Versand aller auf Paletten gelieferten Festbrennstoffe sowie aller paketfähigen Waren erfolgt für den Kunden vollständig versandkostenfrei (kostenloser Versand).
2.3. Eine Selbstabholung der Ware an unseren Lager- oder Logistikstandorten ist aus versicherungstechnischen, logistischen und sicherheitsrelevanten Gründen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Auslieferung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg durch unsere vertraglich gebundenen Logistikpartner und Speditionen.
§ 3 Lieferfristen und logistische Abwicklung
3.1. Sofern auf der jeweiligen Produktseite im Online-Shop keine abweichende Frist ausgewiesen ist, beträgt die Regellieferzeit für sofort verfügbare Brennstoffe 4 bis 6 Werktage. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse (Banküberweisung) am Werktag nach dem Tag, an dem der Zahlungsauftrag an das überweisende Kreditinstitut erteilt wurde; bei Zahlung per Kreditkarte am Werktag nach dem erfolgreichen Abschluss des Bestell- und Autorisierungsvorgangs.
3.2. Die angegebenen 4 bis 6 Werktage verstehen sich als Regelfristen unter normalen Verkehrs- und Witterungsbedingungen. Werktage umfassen die Wochentage Montag bis Freitag, ausdrücklich ausgenommen sind Samstage, Sonntage sowie bundeseinheitliche oder im jeweiligen Bundesland des Empfängers geltende gesetzliche Feiertage.
3.3. Sollte ein bestelltes Produkt aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, Streiks, unverschulete Rohstoffengpässe) nicht rechtzeitig lieferbar sein, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail oder Telefon informieren. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum des Hindernisses.
§ 4 Ablauf der Speditionsanlieferung und Avisierung
4.1. Da es sich bei unseren Festbrennstoffen um schwere, sperrige und palettierte Ware handelt, erfolgt die Zustellung in der Regel über eine Stückgut-Spedition mittels schweren Nutzfahrzeugen (z. B. 12-Tonnen-Verteiler-Lkw oder 40-Tonnen-Sattelzug).
4.2. Verbindliche telefonische oder digitale Avisierung: Sobald die Ware das Logistikzentrum verlässt und an die ausführende Spedition übergeben wurde, wird die Sendung im zuständigen Ziel-Zustelldepot registriert. Die Spedition setzt sich vor der physischen Zustellung zwingend telefonisch, per SMS oder per E-Mail mit dem Kunden in Verbindung, um einen festen und verbindlichen Anliefertermin (Zeitfenster) abzustimmen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine korrekte, tagsüber erreichbare Telefonnummer (vorzugsweise Mobilfunknummer) und E-Mail-Adresse anzugeben.
4.3. Ohne vorherige erfolgreiche Kontaktaufnahme und Terminabstimmung durch die Spedition erfolgt keine Anlieferung der Ware, um Fehlfahrten und daraus resultierende Kosten zu vermeiden.
§ 5 Besondere Lieferbedingungen: „Frei Bordsteinkante“
5.1. Die Anlieferung palettierter Ware erfolgt standardmäßig und ausnahmslos frei Bordsteinkante. Das bedeutet, dass die Ware vom Fahrer des Speditionsfahrzeugs am Straßenrand entladen wird, welcher der angegebenen Lieferadresse am nächsten liegt und rechtlich sowie physikalisch sicher erreichbar is.
5.2. Der Transport der Ware auf das Privatgrundstück des Kunden (z. B. in Einfahrten, Carports, Garagen, Gärten oder Lagerräume) sowie das Abpacken der Ware ist ausdrücklich kein Bestandteil der geschuldeten Lieferleistung. Ein Rechtsanspruch auf das Befahren des Privatgrundstücks besteht nicht.
Die Entladung der Paletten erfolgt über die Hebebühne des Lkw und wird mittels eines manuellen oder elektrischen Hubwagens bewegt. Ein reibungsloser Ablauf ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Der Untergrund am Entladeort muss absolut fest, eben, betoniert, asphaltiert oder fest gepflastert sein.
- Auf unbefestigten oder unebenen Untergründen wie Schotterwegen, Rasenflächen, losem Kopfsteinpflaster, Erde, Sand oder starkem Gefälle kann der Hubwagen konstruktionsbedingt nicht rollen. Eine Entladung ist dort unmöglich.
- Sollte der Untergrund ungeeignet sein, entscheidet der Fahrer vor Ort aus Sicherheitsgründen, an welcher Stelle die Übergabe der Ware stattfindet. Die Palette wird dann an der letzten befahrbaren Stelle abgesetzt.
§ 6 Pflichten des Kunden zur Erreichbarkeit und Zufahrt
6.1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferadresse mit den gängigen Fahrzeugen des schweren Güterkraftverkehrs problemlos angefahren werden kann. Enge Sackgassen, historische Altstadtstraßen mit Gewichtsbeschränkungen, niedrige Brückendurchfahrten, Durchfahrtsverbote für Lkw, Umweltzonen ohne Ausnahmegenehmigung oder parkende Fahrzeuge, die die Durchfahrt blockieren, müssen uns zwingend vor oder unmittelbar nach der Bestellung schriftlich mitgeteilt werden.
6.2. Der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte volljährige Person muss zum vereinbarten Lieferzeitpunkt persönlich an der Lieferadresse anwesend sein, um den Empfang der Ware schriftlich zu quittieren.
6.3. Wenn die Zustellung aus Gründen scheitert, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. falsche Adressangaben, unleserliche Telefonnummer, Abwesenheit trotz vereinbartem Avis-Termin, Missachtung der Lkw-Zufahrtsbeschränkungen oder ungeeigneter Entladeuntergrund), trägt der Kunde die Kosten für die erneute Anlieferung sowie gegebenenfalls anfallende Lagergebühren der Spedition.
§ 7 Transportschäden, Mängel und Rügepflichten
7.1. Handelt der Kunde als Verbraucher, bitten wir darum, die gelieferte Ware (Paletten, Umverpackung, Stretchfolie) direkt bei der Anlieferung im Beisein des Speditionsfahrers auf offensichtliche Transportschäden, Durchfeuchtungen oder Fehlmengen zu überprüfen.
7.2. Festgestellte Beschädigungen (z. B. aufgerissene Säcke bei Holzpellets, gebrochene Umreifungsbänder, durchnässte Holzbriketts) müssen zwingend auf dem Frachtbrief, dem Abliefernachweis oder dem digitalen Terminal des Fahrers detailliert vermerkt und vom Fahrer quittiert werden. Die bloße Unterschrift des Kunden ohne Schadenvermerk gilt als Bestätigung einer mangelfreien und vollständigen Lieferung.
7.3. Das Versäumnis einer sofortigen Schadensrüge hat für den Verbraucher keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Es hilft uns jedoch, Ansprüche gegenüber der Transportversicherung oder dem Transporteur geltend zu machen.
7.4. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterbleibt die dort geregelte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 8 Gefahrenübergang
8.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware im Rahmen der Versendungskaufs-Regelungen erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
8.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.